Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) der

GranValora GmbH & Co. KG
Im Dachsstück 9
65549 Limburg an der Lahn | Hessen

mit dem Edelmetall-Shop "GranValora - Edle Metalle" zur Verwendung im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Übersicht:

I. Informationen über das Unternehmen
II. Verkaufsbedingungen
    § 1 Allgemeines und Geltungsbereich
    § 2 Widerrufsrecht
    § 3 Vertragsschluss
    § 4 Preise und Versandkosten
    § 5 Pflichten nach Geldwäschegesetz
    § 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche
    § 7 Lieferung, Lieferzeit
    § 8 Gefahrenübergang
    § 9 Eigentumsvorbehalt
    § 10 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern
    § 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern
    § 12 Schadenspauschalierung
III. Ankaufsbedingungen
    § 1 Allgemeines, Geltungsbereich
    § 2 Vertragsschluss
    § 3 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten
    § 4 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)"
    § 5 Zahlungsbedingungen
    § 6 Gefahrenübergang
    § 7 Eigentumsvorbehalt
    § 8 Mängelansprüche und Rückgriffe
IV. Sonstige allgemeingültige Regelungen
    § 1 Anwendbares Recht
    § 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort
    § 3 Schlussbestimmungen
V. Datenschutzhinweis

I. Informationen über das Unternehmen

Anbieterkennung nach § 5 TMG. Der Inhalt der Website http://www.granvalora.de wird angeboten von:

GranValora GmbH & Co. KG
Im Dachsstück 9
65549 Limburg an der Lahn

Telefon: +49 (6431) 49589-80
Telefax: +49 (6431) 49589-89
E-Mail: limburg@granvalora.de

Vertreten durch:
GranValora Verwaltungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Marko Mähner, Sven Becker
Registergericht: Limburg
Registernummer: HRB 5555

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Limburg
Registernummer: HRA 3167

Umsatzsteuer-ID: 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE306376982

Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
GranValora GmbH & Co. KG
Im Dachsstück 9
65549 Limburg


II. Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Online-Shops "GranValora - Edle Metalle" gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte des Unternehmens GranValora GmbH & Co. KG, 65549 Limburg an der Lahn, (im Folgenden "GranValora" genannt), mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Kunde" genannt) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit "GranValora" in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit "GranValora" in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.

(4) Die Geschäftsbedingungen von "GranValora" gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von "GranValora" abweichende Bedingungen des Kunden erkennt "GranValora" nicht an, es sei denn "GranValora" hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von "GranValora" gelten auch dann, wenn "GranValora" in Kenntnis entgegenstehender oder von "GranValora" verwandten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an die Kunden vorbehaltlos ausführt.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

(6) Echtheitsgarantie: GranValora bezieht alle angebotenen Edelmetalle und Zubehör-Artikel vornehmlich bei nationalen und internationalen Produzenten und Handelshäusern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir alle Produkte auf Echtheit und möchten dies hiermit garantieren. Sofern uns beim Einkauf von Kunden oder Hersteller Echtheitszertifikate zur Verfügung gestellt werden, geben wir diese auch an unsere Kunden weiter.

(7) Bitte beachten Sie, dass Tafelgeschäfte nicht mit GV, sondern ausschließlich direkt mit den Betreibern der jeweiligen Servicestellen abgeschlossen werden. Diese handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sollte GV eine Bestellung für Tafelgeschäfte telefonisch entgegen nehmen, handelt GV im Auftrag des Betreibers (im Namen und für Rechnung der jeweiligen Servicestelle). Die Servicestellen haben keine Vertretungsmacht und dürfen im Namen von GV keinerlei Geschäfte vornehmen.

§ 2 Widerrufsrecht

1. KEIN WIDERRUFSRECHT BEI EDELMETALLEN! Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer ("GranValora") keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Edelmetalle unterliegen sehr kurzfristigen und teilweise sehr starken Schwankungen am Finanzmarkt, auf die GranValora keinen Einfluss hat.

2. Widerrufsrecht für Produkte, welche keine Edelmetalle sind:

Widerrufsbelehrung

Sofern der oder die vom Kunde gekaufte(n) Artikel keine Edelmetalle sind, die kurzfristigen Kursschwankungen unterliegen, zum Beispiel Münzzubehör, Verpackungsmaterial oder Sicherungsgegenstände (Tresore), haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

GranValora, Abteilung Kundenservice, Im Dachsstück 9, 65549 Limburg an der Lahn

über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Die EU hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") entwickelt. Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Die Plattform finden Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

GranValora GmbH & Co. KG
Im Dachsstück 9
65549 Limburg

Telefax: 06431-4958989

E-Mail: limburg[at]granvalora.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von GranValora im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei GranValora Waren zu bestellen.

(2) Bei der Abgabe seiner Bestellung zu einem von GranValora angebotenen Artikel per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der Kunde mit Zugang des Auftrages bei GranValora ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines rechtlichen Kaufvertrages ab!

(a) Der Online-Kaufvorgang läuft wie folgt ab: Durch Anklicken des Buttons "Warenkorb" kann der Kunde den jeweiligen Artikel in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang Warenkorb ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar.

(b) Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung muss sich der Kunde bei der Erstbestellung in dem Shop registrieren. Dies erfolgt, in dem er den Button "Bestellen" betätigt. Das System fragt sodann nach Zugangsdaten (falls der Kunde bereits registriert ist) oder unter der Rubrik "Konto anlegen" nach der Registrierung. Abgefragt werden persönliche Informationen als Pflichtangaben: Herr oder Frau, Vorname, Nachname, Email, Passwort, Geburtsdatum sowie als weitere Adressangaben: Firma, Vorname, Nachname, Adresse, PLZ, Ort, Land. Nach Eingabe dieser Angaben betätigt der Kunde das Feld "Registrieren".

(c) Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Kunde dann die Möglichkeit, Lieferanschrift und Rechnungsanschrift zu bestätigen oder zu verändern.

(d) Nach Betätigen des "Weiter"-Buttons erscheinen diese AGB. Eine verbindliche Bestellung erfordert zuvor folgende Bestätigung: Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll und ganz zu und habe diese inhaltlich verstanden. Der Kunde bestätigt dies, in dem er manuell einen Haken setzt, nachdem er die AGB eingesehen und gelesen hat.

(e) Im letzten Vorgang vor Abschluss der Bestellung wählt der Kunde die Zahlungsart. Die Zahlungsart ist derzeit ausschließlich per Vorkasse-Banküberweisung möglich. Wählt der Kunde die Zahlungsart Überweisung, wird ihm vor Bestätigung der Bestellung nochmal der Gesamtbetrag seines Kaufs angezeigt. Bis hierhin kann der Kunde seine Bestellung jederzeit stornieren oder verändern. In der linken Seitenleiste sieht er zusätzlich die Aufsplittung seines Kaufs, der verschiedenen Artikel sowie die Versandkosten (sofern vorhanden).

(f) Mit der Betätigung des grünen Buttons "Ich bestätige meine Bestellung" im Kaufmodus Überweisung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber "GranValora" zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

(g) Nach dieser Bestellung erhält der Kunde von GranValora eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei GranValora bestätigt (BESTELLÜBERSICHT). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(h) Der Kunde kann diese AGB jederzeit herunterladen bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der Kunde unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung ausdrucken. Der Vertragstext wird von GranValora nach Vertragsschluss gespeichert. Für einen registrierten Kunden, das heißt einen Kunden, der einen Benutzernamen und ein Passwort besitzt, besteht die Möglichkeit den Vertragstext über die Funktion "Mein Konto" auch nach Vertragsschluss online einzusehen. Die AGB stehen zudem rund um die Uhr auf der Website von GranValora zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung.

(3) GranValora ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Bestätigung der Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem Kunden eingeht, wird der Kunde darum gebeten, Kontakt mit GranValora aufzunehmen und zu prüfen, warum keine Auftragsbestätigung erfolgt ist. Eine Ablehnung/Stornierung nach dem 3. Tag nach Bestelleingang ist nur noch dann durch GranValora möglich, sofern der Kunde bis dahin seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sein sollte. (Geldeingang auf dem Konto der GranValora GmbH & Co. KG).

(4) Soweit zwischen dem Kunden und GranValora keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen wird, sind die Waren "der Gattung nach" bestimmt geschuldet, d. h., sollte die Ware nicht mehr lieferbar sein, ist GranValora berechtigt dem Kunden eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware zu übersenden.

(5) Fotos oder Bildveröffentlichungen im Online-Shop stellen den Verkaufsartikel nur in ungefährer und beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des Käufers besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel.

(6) Mit seiner Bestellung versichert der Kunde, dass alle von ihm getätigten Pflicht-Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) bei seiner Registrierung wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind "GranValora" unverzüglich mitzuteilen. Mit den Zugangsdaten, die der Kunden im Registrierungsvorgang selbst festgelegt hat, kann er jederzeit auf seine Daten zugreifen und diese ändern.


§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei GranValora gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen, produktbezogenen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit Produkte nicht nach § 25 c Umsatzsteuergesetz als Mehrwertsteuerfrei gekennzeichnet oder gemäß § 25 a Umsatzsteuergesetz als differenzbesteuert gekennzeichnet sind und soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Sollten Artikel keine Mehrwertsteuer enthalten, ist dies im Bestellvorgang ersichtlich.

(2) Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder diese im Bestellvorgang als versandkostenfrei vermerkt ist. Verschiedene Versandvarianten und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von GranValora veröffentlicht. Die Logistikkosten werden dem Kunden vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt. Sollten aufgrund einer Bestellung in größerem Umfang Versandkosten entfallen, ist dies gesondert vermerkt. GranValora behält sich vor, aus versicherungstechnischen Gründen größere Bestellungen auf mehrere Pakete aufzuteilen.

(3) Die Preise von GranValora, die auf der Website veröffentlicht werden, sind nicht an ein automatisiertes Handelssystem angeschlossen. Dennoch können diese durch GranValora, ggf. mehrmals täglich, je nach Kursentwicklung der Edelmetalle, angepasst werden. Maßgebend ist der Kaufpreis, den der Kunde in seinem Kaufangebot nach Betätigung des grünen Buttons "Ich bestätige meine Bestellung" in der daraufhin folgenden Eingangsbestätigung übermittelt und binnen drei Werktagen durch Auftragsbestätigung nochmals bestätigt bekommt.


§ 5 Pflichten nach Geldwäschegesetz

GranValora wird den Kunden identifizieren, soweit dies gesetzlich erforderlich sein sollte. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Bezahlung von einem deutschen Konto erfolgt oder – im Falle einer Barzahlung bei Selbstabholung – der Verkaufspreis EUR 1.999,99 nicht übersteigt.

Liegen diese Ausnahmevoraussetzungen nicht vor, gilt das Postident-Verfahren der Deutschen Post oder ein gleich wirksames Mittel zur Identifikation als vereinbart.


§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem Kunden ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde innerhalb von 3 Werktagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. GranValora ist berechtigt, nach 3 Werktagen ohne Zahlungseingang den Vertrag zu stornieren und Stornierungskosten sowie Schadenersatz gem. §12 dieser AGB geltend zu machen.

(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 6 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich GranValora ausdrücklich vor.

(3) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von GranValora gegen den Kunden sofort fällig.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von GranValora unbestrittenen oder gegenüber GranValora rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur dann befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Lieferung, Lieferzeit

(1) Bei Zustellung erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Evtl. Schäden, die durch den Kunden bei Eingabe der persönlichen Daten und Versanddaten verursacht und durch die versehentliche Falschangabe der Lieferadresse entstehen, z.B. zusätzliche Versandkosten, Zeitverzögerung aufgrund verspäteter Lieferung usw., trägt der Kunde.

(2) GranValora informiert den Kunden über die Übergabe seiner Ware an das Versandunternehmen. Diese Information erfolgt frühestens nach Eingang des Kaufpreises bei GranValora, sobald die Ware vollständig vorliegt. Sofern der Kunde eine Lieferung per versicherten DHL-Paketversand wünscht, verpflichtet er sich zur Annahme des Pakets. Sofern der Kunde den Versand mit einem Logistikunternehmen (zum Beispiel United Parcel Service (UPS) oder Deutsche Wertelogistik (DWL) wünscht, verpflichtet er sich am Tag der mit GranValora oder dem Logistikpartner vereinbarten Anlieferung ganztägig oder im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters unter der Lieferadresse anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart.

(3) Eine Zusammenfassung von Einzelaufträgen ist grundsätzlich nicht möglich. Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet. Die Auslieferung der Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Logistikkosten fallen je Auftrag an. GranValora behält sich vor, mehrere Bestellungen, die zeitnah von einem Kunden eingehen, in einem Paket zusammenzufassen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Versandkostenerstattung bei mehreren Bestellungen. Jedoch wird GranValora, spätestens auf Anfrage des Kunden hin, eine Kulanzlösung z.B. in Form eines Einkaufsgutscheins als Versandkostenrabatt mit dem Kunden vereinbaren.

(4) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern ist GranValora im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist GranValora zur Teillieferung berechtigt.

(5) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil GranValora von der Produktionsfirma oder von seinem Lieferanten ohne ein Verschulden von GranValora trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist GranValora zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird GranValora den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung anbieten.

(6) Da es bei Lieferangaben aus verschiedenen Gründen zu Abweichungen kommen kann, gelten die angegebenen Lieferfristen als Circa-Richtwert und nicht als rechtsverbindliche Lieferfrist. Evtl. Abweichungen der angegebenen Circa-Lieferfristen werden vom Kunden mit der Annahme dieser AGB akzeptiert.

(7) Schadenersatzanspruch: Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist GranValora berechtigt, Ersatz des GranValora insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich GranValora vor.

(8) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (7) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(9) GranValora haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von GranValora zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GranValora ist GranValora zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von GranValora zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von GranValora auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) GranValora haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von GranValora zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(11) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

(12) Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Lieferung in Europäische Nachbarländer ist zunächst nicht vorgesehen. Sollte GranValora für einige Europäische Länder Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anbieten und sollte dies vom Kunde durch seine Bestellung im Shop ausdrücklich gewünscht werden, so ist für den Auslandskunden zu beachten, dass GranValora bei der Belieferung Ländergrenzen einzuhalten hat. Sollte durch eine Auslandsbestellung diese Grenze gesprengt, also überschritten, werden, behält sich GranValora vor, die Bestellung abzulehnen oder aber in Abstimmung mit dem Kunden die Bestellung zu reduzieren.


§ 8 Gefahrenübergang

(1) Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes: Sofern zwischen GranValora und dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Lieferung "ab Lager" (GranValora) vereinbart. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von GranValora.

(2) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde GranValora unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die GranValora für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für GranValora vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, GranValora nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt GranValora das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(4) Wird die Ware, mit anderen, GranValora nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt GranValora das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde GranValora anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für GranValora.


§ 10 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern

(1) Soweit zwischen GranValora und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.

(2) Für eine Haftung von GranValora auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:

(a) GranValora haftet, sofern GranValora Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet GranValora nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(b) Sofern GranValora gemäß Abs. (2) (a) für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von GranValora auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen GranValora nach dem bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischer Weise rechnen musste.

(c) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn GranValora eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

(d) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter derer sich GranValora zur Vertragserfüllung bedient.


§ 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern

(1) GranValora ist verpflichtet, dem Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.

(2) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist GranValora verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.

(5) GranValora haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GranValora beruhen. Soweit GranValora keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden
begrenzt.

(6) GranValora haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern GranValora schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Unternehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

(10) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. (1) bis (9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (10) S. 1 gilt auch, soweit der Unternehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(11) Soweit die Schadensersatzhaftung GranValora gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GranValora.


§ 12 Schadenspauschalierung

Im Fall der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes durch den Kunden ist GranValora berechtigt von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen. Verlangt GranValora Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Nettokaufpreises. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von GranValora angegebene Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich GranValora vor.

Sofern der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung gegangen ist, ist GranValora berechtigt, die Schadenspauschale gem. S. 1 und/oder einen weitergehenden Schaden von der geleisteten Vorauszahlung in Abzug zu bringen und verpflichtet sich, den verbleibenden Restbetrag an den Kunden zurückzuerstatten.




III. Ankaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufsgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die GranValora mit den Verkäufern.

(2) Die Ankaufbedingungen von GranValora gelten ausschließlich. Die hiervon abweichenden Ankaufbedingungen oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers erkennt GranValora nicht an, es sei denn, GranValora hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Ankaufbedingungen von GranValora gelten auch dann, wenn GranValora in Kenntnis entgegenstehender oder zu den von diesen Ankaufbedingungen abweichenden Bedingungen des Verkäufers die Lieferung von Waren annimmt oder diese bezahlt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von GranValora im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Verkäufer dar, ein Verkaufsangebot gegenüber GranValora abzugeben.

(2) Bei der Abgabe einer Verkaufsorder für einen beliebigen Artikel im Online-Shop, per Telefax, Brief bzw. E-Mail gibt der Verkäufer mit Zugang des Auftrages bei GranValora ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Verkäufer, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist.

(3) GranValora ist berechtigt, das Angebot des Verkäufers innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Ankaufsbestätigung anzunehmen oder abzulehnen. Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von GranValora bei dem Verkäufer eingeht, gilt das Verkaufsangebot als durch GranValora abgelehnt.

(4) Wird verwertbare Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird, die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes.

(5) Ist die gemäß § 2 (4) eingesandte Ware für GranValora unverwertbar, erfolgt eine Retournierung auf Kosten des Verkäufers.

(6) Der Verkäufer versichert, dass alle von ihm bei der Auftragsabgabe bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind GranValora unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bei GranValora gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in Euro, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Die Abholung der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Verkäufers. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von GranValora veröffentlicht. Der Verkäufer hat auch das Recht, die Anlieferung der Ware selbst zu beauftragen. Er trägt in diesem Falle jedoch das Versandrisiko.

(3) In den Fällen gemäß § 2 (4) unserer Ankaufbedingungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs als verbindliche Abrechnungsgrundlage.


§ 4 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)"


GranValora kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des "Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)" ergeben. GranValora behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.


§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der von GranValora zu entrichtende Kaufpreis wird erst nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und Vollständigkeit, sowie auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. Die Prüfung der Ware ist durch GranValora innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von 10 Handelstagen ab Wareneingang bei GranValora vorzunehmen. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses der erhaltenen Ware überweist GranValora den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Verkäufer angegebene Konto.

(2) Soweit die Überprüfung auf Echtheit, Vollständigkeit oder auf den wieder verwertbaren Zustand der von dem Verkäufer an GranValora übersandten Ware negativ ausfällt, ist GranValora berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Verkäufer die übersandte Ware gegen Erstattung der Logistikkosten zurück übersendet oder ein neues bzw. abweichendes Angebot durch GranValora unterbreitet.


§ 6 Gefahrenübergang


Der Verkäufer trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch GranValora oder durch einen Beauftragten von GranValora an dem Ort, an dem die Ware auftragsgemäß zu liefern ist (Erfüllungsort).


§ 7 Eigentumsvorbehalt


Ein Eigentumsvorbehalt an der angekauften Ware ist nur verbindlich, wenn dieser außerhalb etwaiger Geschäftsbedingungen des Verkäufers schriftlich vereinbart wurde.


§ 8 Mängelansprüche und Rückgriffe


(1) Ist das Ankaufsgeschäft für GranValora und den Verkäufer ein beidseitiges Handelsgeschäft, erfolgt die Annahme des Verkaufsgegenstands unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Von GranValora entdeckte Mängel werden unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

(2) Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

(3) Das Recht zur Wahl der Art der Nacherfüllung steht grundsätzlich GranValora zu. Dem Verkäufer steht das Recht zu, die von GranValora gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für GranValora bleibt.

(4) Bei Rechtsmängeln stellt der Verkäufer GranValora außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängeln gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

(5) Für innerhalb der Verjährungsfrist der Mängelansprüche von GranValora instand gesetzter oder reparierter Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Verkäufer die Ansprüche von GranValora auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.

(6) Entstehen GranValora infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Verkäufer diese Kosten zu tragen.

(7) Nimmt GranValora weiterverkaufte Ware in Folge der Mangelhaftigkeit der vom Verkäufer gelieferten Ware zurück oder wurde deswegen gegenüber GranValora der Kaufpreis gemindert oder GranValora in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behält sich GranValora den Rückgriff gegenüber dem Verkäufer vor.

(8) GranValora ist berechtigt, vom Verkäufer Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die GranValora im Verhältnis zu seinen Kunden zu tragen hat, weil dieser gegenüber GranValora einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.

(9) Ungeachtet der gesetzlichen Bestimmung tritt die Verjährung in den Fällen der Abs. (7) und (8) frühestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem GranValora die von seinen Kunden gegen GranValora gerichteten Ansprüche erfüllt hat, spätestens aber 5 Jahre nach Ablieferung der Ware durch den Verkäufer.

(10) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

(11) Bei Mängeln des Vertragsgegenstandes ist der Verkäufer auf das Verlangen von GranValora hin verpflichtet dem Verkäufer gegenüber Dritten, insbesondere Erfüllungsgehilfen und/oder eigenen Lieferanten insoweit zustehende Ansprüche abzutreten.

(12) Für den Fall, dass GranValora aufgrund von Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Verkäufer verpflichtet, GranValora von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer gelieferten Verkaufsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer übernimmt in vorstehenden Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IV. Sonstige allgemeingültige Regelungen

§ 1 Anwendbares Recht

Für die Verkaufs- und Ankaufbedingungen von GranValora und die Geschäftsbeziehung zwischen GranValora und dem Kunden bzw. Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sofern der Kunde bzw. Verkäufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von GranValora Gerichtsstand. Hierbei ist zu berücksichtigen mit welchem GranValora-Unternehmen der Kunde bzw. Verkäufer eine geschäftliche Beziehung begründet hat. GranValora ist jedoch berechtigt, den Kunden bzw. Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der jeweilige Geschäftssitz der unter I. genannten Gesellschaften Erfüllungsort.


§ 3 Schlussbestimmungen

Der Vertrag sowie die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


V. Datenschutzhinweis

GranValora misst dem Schutz der personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. GranValora erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen innerhalb der GranValora-Unternehmensgruppe.

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg zentral an GranValora GmbH & Co. KG, Im Dachsstück 9, 65549 Limburg an der Lahn widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten.

Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Bestellabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen. Weitere Informationen rund um das Thema Datensicherheit und Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage.


Stand: Januar 2020


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