Wer sich für Edelmetalle entscheidet, tut das in der Regel wegen der zahlreichen Vorzüge wie Sicherheit, Wertbeständigkeit und Wachstumsperspektiven. Doch auch die steuerliche Behandlung liefert zusätzliche Anreize:

Gold ist z. B. frei von Vermögensteuer oder Abgeltungsteuer. Viele Edelmetallanlagen werden nur mit einer reduzierten Mehrwertsteuer belegt.

Einige Fakten zur Besteuerung von edlen Metallen haben wir nachfolgend für Sie – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit – zusammengestellt. Dieses Basiswissen müssen Sie in Ihrem jeweiligen Einzelfall um eine individuelle Prüfung durch einen qualifizierten Steuerberater ergänzen. Unsere Auswahl stellt keine Steuerberatung dar.

Gold
Bislang unterliegt Gold in jeder Form keiner allgemeinen oder besonderen Vermögenssteuer, die beim Kauf oder Verkauf erhoben werden könnte. Bei allen Verkäufen von Gold handelt es sich jedoch aus der Perspektive nicht-institutioneller Investoren um ein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem die Haltefrist eine wichtige Rolle spielt. Wird mit einem solchen privaten Veräußerungsgeschäft, z. B. mit dem Verkauf von Gold weniger als 365 Tage nach dessen Erwerb ein Gewinn erzielt, so unterliegt dieser der privaten Besteuerung mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Da keine Zinsen oder Dividenden zufließen, fällt keine Einkommensteuer an. Auf der anderen Seite können deshalb für die Verwahrung und Verwaltung Ihrer Edelmetalle keine Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Nach einem Jahr ist die Veräußerung auch mit Gewinn laut § 23 EStG steuerfrei. Etwaige Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, wie sie etwa bei Wertpapieren anfällt.

Der Kauf oder Verkauf von Gold als Barren oder Münze ist ferner mehrwert- und umsatzsteuerfrei. Das Kriterium für diese Steuerfreiheit ist die Klassifizierung als so genanntes Anlagegold im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dazu muss das Gold folgende Eigenschaften aufweisen:

- Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel
- Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Goldmünzen und Goldbarren, die Sie bei GranValora beziehen, haben grundsätzlich einen Feingehalt von über 900 Tausendstel und sind daher von der Umsatzsteuer befreit.

Börsengehandelte Wertpapiere rund ums Gold (und andere edle Metalle)
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die unmittelbar oder mittelbar die Wertentwicklung von Gold als Anlageziel haben, werden wie bei allen börsengehandelten Kapitalmarktprodukten seit dem 1. Januar 2009 der Abgeltungsteuer unterworfen. Die Haltedauer ist dabei nicht entscheidend. Diese Regelung trifft auf jede Form von verbrieftem, also nicht physischem, Gold zu. Dazu zählen Aktien und Anleihen (z. B. von Goldminen) und Investmentfonds (die wiederum Aktien und oder Anleihen mit einem Themenschwerpunkt auf Gold oder Edelmetalle enthalten), aber auch Zertifikate und Exchange Traded Funds (ETFs) – auch jene, die lediglich die Preisentwicklung von Gold oder anderen Edelmetallen abbilden.

Einige dieser Wertpapiere zeichnet eine so genannte „physische Hinterlegung“ aus. Das bedeutet, dass ein Lieferanspruch auf das physische Metall besteht. Ein Beispiel dafür ist die  "Xetra-Gold-Anleihe" der Deutschen Börse. Diese werden von den Finanzbehörden derzeit ebenso behandelt wie Wertpapiere ohne die Eigenschaft der Hinterlegung.

Sammlermünzen aus Gold und Silber
Anders als Anlagegold, dass den zuvor geschilderten Kriterien gerecht wird, ist Silber nicht steuerbefreit. Auf Silbermünzen und Silberbarren entfällt daher beim Kauf der volle aktuelle Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %. Im Falle bestimmter Silbermünzen (Sammlermünzen) gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Bei deren Kauf gilt die sogenannte Differenzbesteuerung

Jährlich veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen eine Liste von Münzen mit gesonderter Bedeutung. Dort werden auch Goldmünzen aufgeführt, die nicht als Anlagegold betrachtet werden. Für die Besteuerung dieser Käufe und Verkäufe muss zur Bestimmung des Steuersatzes der Wert des Goldes in Euro analog des aktuellen Tagespreises für eine Feinunze Gold in US-Dollar festgestellt werden, wie er im Nachmittagsfixing von der Londoner Börse festgestellt wird.

Bei Edelmetallen wie Platin, Palladium und Silberbarren fällt für private Käufer die volle Mehrwertsteuer an. 


  • sideteasergrey.png

GranValora-News

Möchten Sie zukünftig zu den Ersten gehören, die Neu-Erscheinungen ordern können? Wollen Sie sofort informiert werden, wenn wir außergewöhnliche Angebote haben?

Dann melden Sie sich hier an.

Wir werden Sie ausschließlich dann kontaktieren, wenn es etwas wirklich Wichtiges oder Neues gibt.
Dieser Service ist kostenlos und natürlich können Sie sich jederzeit einfach wieder abmelden.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren GranValora News

Wir haben Ihnen soeben eine E-Mail geschickt. Die Registrierung wird erst aktiv, wenn Sie den in der Mail enthaltenen Bestätigungslink anklicken.


GOLD.DE Zertifiziert
GranValora GmbH & Co. KG Bewertung, granvalora Erfahrungen, GranValora GmbH & Co. KG Preisliste
GranValora ist Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels
OK

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. <Weitere Informationen>